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3 Punkte vor dem Landgericht


Heute, am 21. Oktober 2003, endete vor dem Landgericht Mühlhausen ein Verfahren um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe, das einen unserer Fußballer und ein Kreisklassenspiel betraf.

Auf den Tag genau vor 3 Jahren spielte unsere Männermannschaft in Westgreußen. Gegen Ende der ersten Halbzeit prallte der westgreußener Spieler Björn D. gegen unseren jetzigen Mannschaftskapitän Peter Brosch. Der Schiedsrichter sah das leider nicht, reagierte aber auf Hinweis der Spieler und sah nach dem Verletzten. Der Spieler D. verließ leicht humpelnd den Platz und das Spiel ging weiter.

Soweit war die ganze Geschichte recht unspektakulär und das Spiel hätte auch vergessen werden können, wenn nicht einige Zeit später Post von einer Anwaltskanzlei aus Berlin Peter Brosch ins Haus flatterte.
Der Schreck war groß: Er soll wegen eines groben Fouls zu besagtem Spiel Behandlung und Wiedergutmachung einen Betrag weit jenseits der 20.000 € - Grenze an D. zahlen. Von Vorsatz, Tätlichkeit und Nach-Treten, von Fraktur, Bänderriß, Dauerschaden, Krankenhaus, Physiotherapie und etlichem anderen mehr war darin die Rede.
Von Schreiben zu Schreiben stieg der Betrag und der Körperschaden D´s.

Heute wurde die Sache in Mühlhausen endlich beendet.

Nachdem die Zeugen des Antragstellers reihenweise umkippten, wurde dem ihm nahegelegt, den Antrag zurückzuziehen. Dem blieb auch nichts anderes übrig.
Es fand ganz einfach kein Foul, keine Unsportlichkeit, keine Tätlichkeit oder dergleichen statt, so wie es der Antragsteller behauptete.

Wenn diese Geschichte für Peter (und nicht zuletzt für unseren Verein) nicht so bitter ernst wäre, könnte man über diesen dilettantischen Versuch der Geldschneiderei nur den Kopf schütteln.
Was man also als Fußballer nun braucht sind neben Talent und Können mittlerweile auch eine Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt, wie Dr. Pflichtbeil aus Sondershausen.
Wenn dieses Beispiel Schule machen sollte, stehen künftig neben dem Trainer noch der Notarzt, ein Anwalt und ein Kameramann an der Seitenlinie.
Der besagte Zwischenfall hatte für den Antragsteller damals anscheinend gesundheitliche Konsequenzen. Man darf aber auch nicht vergessen, dass durch diese sinnlose Klageaktion Peter und seine Familie 3 Jahre lang die "Spätfolgen" zu ertragen hatten.


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-js 20031021

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